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   VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400   

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https://dejure.org/2019,10990
VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400 (https://dejure.org/2019,10990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2019 - 11 CS 18.2400 (https://dejure.org/2019,10990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2019 - 11 CS 18.2400 (https://dejure.org/2019,10990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; FeV § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 8; Anlage 4 zur FeV Nr. 7
    Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen

  • rewis.io

    Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2 ; FeV § 11 Abs. 8
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Hinweisen auf eine geistige Erkrankung; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Hinweise auf eine geistige Erkrankung aufgrund polizeilicher und ärztlicher Verhaltensbeobachtung; Beibringungspflicht; einstweiliger Rechtsschutz; geistige Erkrankung; Fahreignung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Die Begutachtungsstelle erfüllt im Rahmen der Begutachtung nicht einen Teil der an sich staatlichen Stellen obliegenden Aufgaben, sondern unterstützt lediglich den Betroffenen bei Erfüllung einer ihm im konkreten Verwaltungsverfahren treffenden Obliegenheit (BGH, B.v. 14.1.2009 - 1 StR 470/08 - DAR 2009, 707 = juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1, 2 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 1.5 Satz 1, Nr. 46.3 und 46.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Daher ist es nicht entscheidungserheblich, ob der Antragsteller seine Mitwirkungspflicht eventuell dadurch verletzt hat, dass er gegenüber dem Gutachter ungenügende oder keine glaubhaften Angaben gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1985 - 10 S 412/85

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Eignungsgutachten - Kostenübernahme

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Daher muss der Auftraggeber seinen Erfüllungsanspruch, etwaige Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber der beauftragten Begutachtungsstelle ohne Mitwirkung der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der vertraglichen Beziehung selbst geltend machen und auch bei unberechtigter Nichterfüllung eines Gutachtensauftrags oder bei fehlerhaftem Erstgutachten die Kosten einer notwendig werdenden Zweitbegutachtung tragen (vgl. VGH BW, U.v. 17.10.1985 - 10 S 412/85 - NJW 1986, 1370/1371 zur inhaltlich vergleichbaren Regelung in § 15 c StVZO).
  • VG Augsburg, 04.09.2019 - Au 6 K 18.1199

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten Bewährungsversagers mit hoher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
    Am 13. September 2018 ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten Anfechtungsklage (W 6 K 18.1199) beim Verwaltungsgericht Würzburg erheben, über die noch nicht entschieden ist, und zugleich beantragen, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 CS 23.1639

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach unaufgeklärtem Betäubungsmittelbesitz

    Soweit der Antragsteller aufgrund eines Verhaltens der Gutachterin einem Rechtsirrtum unterlegen sein sollte, der zu einem Mangel des Gutachtens geführt hat, und soweit die Weigerung der Begutachtungsstelle, das mangelhafte Gutachten nachzubessern, die Antragsgegnerin veranlasst hat, § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV anzuwenden, ist dies dem Verantwortungsbereich des Antragstellers und dem werkvertraglichen Verhältnis zwischen ihm und der Begutachtungsstelle zuzuordnen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 11 CS 18.2400 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Es ist dem Fahrerlaubnisinhaber auch zuzumuten, eventuelle Kosten für das ärztliche Zeugnis zu tragen bzw. die Kostentragung mit seinem Arzt oder seiner Krankenkasse zu klären, da die Kosten der Klärung von berechtigten Fahreignungszweifeln ganz generell von ihm zu tragen sind (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 2 und 5 FeV; vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 11 CS 18.2400 - juris Rn 19).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 11 CE 20.397

    Entziehung der Fahrerlaubnis - vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

    Die Tragung der Begutachtungskosten ist ihm im Hinblick auf die Regelung in § 11 Abs. 6 Satz 2 und 5 FeV zumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 11 CS 18.2400 - juris Rn. 19).
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